Mietpreisbremse beschlossen, in Kraft Mitte 2015

News vom 05.03.2015
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse heute verabschiedet. Das Gesetz tritt für die Ermächtigung nach § 566d Abs. 2 BGB zur Ausweisung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten am Tag nach der Verabschiedung, ansonsten am 1. des Folgemonates in Kraft.

Uns haben bereits viele Einzelfragen zu dem Gesetz erreicht, zB ob ein vor Inkrafttreten abgeschlossener Mietvertrag bereits unzulässig ist. Für die Antwort auf diese und viele andere Fragen sprechen Sie als Mitglied Ihre Geschäftsstellenberater an.